Berlin (ddp). Derhat die Kfz-Steuerreform vorerst gebremst. Die
Länderkammer rief am Freitag den Vermittlungsausschuss vonund
Bundesrat an, um Änderungen an den Gesetzesplänen zu erreichen.
Die Kfz-Steuer steht bislang den Ländern zu, nun soll sie auf den Bund
übertragen werden. Streit gibt es aber um den finanziellen Ausgleich:
Die Länder fordern eine höhere Entschädigung für den
Verlust der Steuereinnahmen als bislang eingeplant. Bundesfinanzminister
Peer Steinbrück () äußerte «Verwunderung»
über die Blockade.Bild vergrößernNach den Gesetzesplänen sollen
die Länder jährlich einen Ausgleich von rund 8,8 Milliarden Euro
bekommen. Das halten die Länder für zu wenig. Nicht
berücksichtigt werde die Sondersituation durch das erste
Konjunkturpaket der , das einen befristeten Erlass der Kfz-Steuer für
schadstoffarme Neuwagen vorsieht. Dies reduziere die Kfz-Steuereinnahmen um
55 Millionen Euro, argumentieren die Länder. Um diesen Betrag
müsse die Ausgleichssumme erhöht werden.Zweiter Streitpunkt, um
den sich der Vermittlungsausschuss kümmern muss, ist die Lkw-Maut. Die
Länderbeteiligung an diesen Einnahmen in Höhe von jährlich
150 Millionen Euro soll laut Gesetzentwurf ersatzlos gestrichen werden.
Auch das lehnen die Länder ab und wehren sich gegen den
Einnahmeausfall.Bayern brachte zusätzlich einen Antrag in den
Bundesrat ein, wonach die Länder weiterhin Mitsprache bei der
Mauthöhe fordern. Im Entwurf für das neue Kfz-Gesetz ist dies
nicht vorgesehen. Die Länder argumentieren jedoch, die Mauthöhe
betreffe wesentliche ihrer wirtschafts- und verkehrspolitischen Interessen
- etwa die Standortgunst und die Wettbewerbsfähigkeit von
ansässigen Transportunternehmen. Der Antrag bekam eine Mehrheit im
Bundesrat. Damit kommt auch diese Frage im Vermittlungsausschuss auf den
Tisch.Für die Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund ist eine
Grundgesetzänderung nötig. Ursprünglich sollte der Bundesrat
am Freitag auch darüber entscheiden. Wegen der strittigen Punkte an
der Kfz-Steuer wurde diese Abstimmung jedoch auf die kommende Sitzung der
Länderkammer am 6. März vertagt. Der rheinland-pfälzische
Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) betonte, die Grundgesetzänderung
stehe «überhaupt nicht in Frage». Zuvor müsse aber
eine «angemessene Kompensation» geregelt werden.Steinbrück
reagierte gereizt auf den Vorstoß der Länder. «Wegen 55
Millionen Euro» den Vermittlungsausschuss anzurufen halte er
politisch für «nicht leicht
kommunizierbar».Grundsätzlich ist durch die Reform der
Kfz-Steuer geplant, die Abgabe vor allem am CO2-Ausstoß eines Autos
auszurichten. Nach dem Gesetzesentwurf soll eine Basismenge des
CO2-Ausstoßes steuerfrei sein. Bis 2011 soll die Grenze bei 120 Gramm
pro Kilometer liegen, 2012 und 2013 bei 110 Gramm pro Kilometer, ab 2014
schließlich bei 95 Gramm pro Kilometer. Oberhalb dieser Grenzen soll
jedes Gramm ausgestoßenes CO2 zwei Euro Steuern kosten.(ddp)
Monday, February 23, 2009
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